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Patentdurchsetzung als Voraussetzung für Wissensdiffusion und Wirtschaftswachstum

Der Schadensersatz bei Patentrechtsverletzungen wird in der Schweiz wie in Deutschland unter grundsätzlich vergleichbaren Voraussetzungen geschuldet. Auf Rechtsfolgenseite unterscheiden sich aber die Möglichkeiten, welche sich dem Patentinhaber bieten. So ist insbesondere nach einem bundesgerichtlichen Urteil in der Schweiz der Rückgriff auf eine Berechnung anhand der Methode der Lizenzanalogie stark eingeschränkt worden. Eine hieraus ableitbare Hypothese, wonach die Anzahl an Anmeldungen für die Schweiz in Folge des Urteils sinken sollte, lässt sich jedoch empirisch nicht verifizieren.

Der Schadensersatz bei Patentrechtsverletzungen wird in der Schweiz wie in Deutschland unter grundsätzlich vergleichbaren Voraussetzungen geschuldet.