
Rechtliches Bedencken Uber diese Fragen: Erstlich: Wann einer hoch Gelt angelegt, namlichen 100. Reichsthal. per 500. Gulden, der Zinßherr ihme versprochen, solches Jährlichen mit 25. Guld. alß sie jederzeit in Zöllen und Gefällen werden gibig seyn, zu verzinsen, auch das Capital gleichförmig, mit solchen Gulden abzustatten: Ob er solche zu halten schuldig. Zum Andern: Wann einer jetziger zeit ein Gültbrieff verkaufft per 400. Guld. welcher 1000. Gulden besagt: Ob der Verkäuffer in das künfftig Laesionem praetendiren könne. zum Dritten: Ob der Creditor oder Zinßherr, den Instand solches Verkauffs habe
- ISBN 10 : BSB:BSB10689272
- Judul : Rechtliches Bedencken Uber diese Fragen: Erstlich: Wann einer hoch Gelt angelegt, namlichen 100. Reichsthal. per 500. Gulden, der Zinßherr ihme versprochen, solches Jährlichen mit 25. Guld. alß sie jederzeit in Zöllen und Gefällen werden gibig seyn, zu verzinsen, auch das Capital gleichförmig, mit solchen Gulden abzustatten: Ob er solche zu halten schuldig. Zum Andern: Wann einer jetziger zeit ein Gültbrieff verkaufft per 400. Guld. welcher 1000. Gulden besagt: Ob der Verkäuffer in das künfftig Laesionem praetendiren könne. zum Dritten: Ob der Creditor oder Zinßherr, den Instand solches Verkauffs habe
- Pengarang : ,
- Bahasa : de
- Tahun : 1643
- Halaman : 43
- Halaman : 43
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